Ratgeber
Goethe, telc, TestDaF: wann welches Format in Bewerbungen zählt
Stellenanzeigen schreiben „Deutsch B2“, Zulassungsordnungen nennen gelegentlich „TestDaF“ oder „telc Deutsch B2·Beruf“. Wer das Format verwechselt, riskiert eine höfliche Absage trotz ausreichendem Niveau.
Niveau versus Format
Das Gemeinsame Europäische Referenzrahmen-Niveau (A2–C2) beschreibt die Sprachkompetenz. Das Prüfungsformat legt fest, wer geprüft hat und wie die Module ausgewiesen werden. Manche Arbeitgeber akzeptieren jedes anerkannte Format auf dem genannten Niveau; andere listen explizit erlaubte Anbieter.
Berufsspezifische Varianten
Für Pflege, Medizin oder Handwerk kursieren berufsbezogene Varianten. Ein allgemeines B2 reicht dann nicht, wenn die Ausschreibung die Berufsvariante verlangt. Der Arbeitgebercheck von Thoughtlane Beratung gleicht genau diese Formulierungen ab.
Abgelaufene Zertifikate
Nicht jedes Zertifikat „läuft ab“ im rechtlichen Sinne – aber Institutionen können Aktualität verlangen. Prüfen Sie die Ausschreibung auf Datumsangaben, bevor Sie ein älteres Dokument einreichen.
Kurz empfohlen
Lesen Sie die Anforderung wörtlich, vergleichen Sie mit dem Aufdruck Ihres Zertifikats, und lassen Sie Unklarheiten vor der Bewerbungsfrist klären – nicht danach.